Rechtsprechung
   BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 10/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,12350
BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 10/77 (https://dejure.org/1978,12350)
BSG, Entscheidung vom 26.04.1978 - 6 RKa 10/77 (https://dejure.org/1978,12350)
BSG, Entscheidung vom 26. April 1978 - 6 RKa 10/77 (https://dejure.org/1978,12350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,12350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.10.1978 - 3 RK 75/77

    Transport eines Versicherten - Urlaubsort im Ausland - Wohnort im Inland -

    Auszug aus BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 10/77
    Diese Grundsätze sind weitgehend von der Rechtsprechung entwickelt werden (vgl insbesondere BSGE 4% 402, 412 ff; 47, 79; 49, 425).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

    Diese liegt zwischen dem Bereich der normalen Streuung, der Überschreitungen um bis zu ca 20 % erfaßt (vgl zB BSGE 46, 136, 138 = SozR 2200 § 368n Nr. 14 S 45; SozR 3-2500 § 106 Nr. 41 S 225), und der Grenze zum sog offensichtlichen Mißverhältnis.

    Erforderlich, aber auch ausreichend, ist vielmehr, daß die Unwirtschaftlichkeit anhand einer die Behandlungs- bzw Verordnungsweise des Arztes "genügend beleuchtenden Zahl von Beispielen" nachgewiesen wird (vgl zB BSGE 46, 136, 138 = SozR 2200 § 368n Nr. 14 S 45; SozR aaO Nr. 19 S 52).

  • BSG, 08.06.1982 - 6 RKa 12/80

    Unwirtschaftliche Behandlungsweise; Anfechtung der Hornorarkürzung;

    Mißverhältnis die Unwirtschaftlichkeit, es sei denn, daß Beson- .derheiten der Praxis den Mehraufwand ganz oder teilweise rechtfertigen oder der Mehraufwand für einen Minderaufwand ursächlich gewesen ist (BSGE 46, 136, 137 mwN).

    Die Vermutung der Unwirtschaftlichkeit erstreckt sich dann auf die Behandlungsweise des Arztes im ganzen, ohne daß einzelne Kostenbereiche als weniger betroffen ausgesondert werden können (BSGE 46, 136, 139).

  • BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    Diese Auffassung hat der Senat schon 1962 vertreten (BSGE 17, 79); er hat daran stets festgehalten (BSGE 46, 136, 15.

    Zudem ist der Schluß auf eine unwirtschaftliche Behandlungsweise nicht bei jeder Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts zulässig (5 dazu auch Beschluß-Nr. 12 der Arbeitsgemeinschaft nach 5 19 EKV vom 23. Juni 1978), sondern nur dann, wenn die Überschreitung so erheblich ist, daß ein offensichtliches Mißverhältnis zum Durchschnittswert der Fachgruppe besteht (BSGE 46, 136).

    Dementsprechend hat es der Senat schon immer als rechtlich zulässig angesehen, daß die Prüfungsinstanzen den auf die unwirtschaftliche Behandlungsweise zurückzuführenden Mehraufwand lediglich schätzen (BSGE 11, 102, 11" ff; 46, 136, 138).

  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

    Die Honorarkürzung kann, wenn die Unwirtschaftlichkeit der Behandlungsweise dem Grunde nach festgestellt ist, auch den Bereich unterhalb der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis erfassen (BSGE 46, 136 : SozR 2200 5 368n EVO Nr. 1").
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

    Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungs- und Verordnungsweise des Kassen(zahn)arztes und insbesondere bei der Feststellung des Umfangs des unwirtschaftlichen Mehraufwandes steht dem Prüfungs- und dem Beschwerdeausschuß ein Beurteilungsspielraum und bei der Festsetzung der Höhe der Honorarkürzung oder des Schadensersatzes ein Ermessensspielraum zu (BSGE 46, 136 = SozR 2200 § 368n Nr. 14; SozR 2200 § 368n Nrn 48 und 57; zum ganzen eingehend: Baader, SGb 1986, 309).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 46/99 R

    Festsetzung eines Arzneimittelregresses - Prüfungsausschuß - Wirtschaftlichkeit

    Es ist aber weiterhin nicht generell ausgeschlossen, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung etwa nur bezogen auf einen Krankenkassentypus durchzuführen (so zum Recht der RVO BSG USK 82221; BSGE 11, 102, 114; 46, 136, 137 = SozR 2200 § 368n Nr. 14 sowie - auch zum Recht des GRG - BSG SozR 3-2500 § 368n Nr. 6 S 14 ff, 15; BSG USK 95117 = MedR 1996, 134, 135 und BSG - Urteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 36/98 R - betr eine einzelne Primärkassenart) oder die Prüfung auf eine bestimmte signifikante Versichertengruppe (BSG SozR 2200 § 368n Nr. 45 S 154 ) bzw Leistungssparten oder Einzelleistungen wie Arzneimittelverordnungen, Überweisungen, Krankenhauseinweisungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (SozR 3-2500 § 106 Nr. 42 S 232 mwN) zu beschränken.
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 14/93

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Behandlungsweise eines

    Verwaltungspraxis und Rechtsprechung haben es schon in der Vergangenheit in mehrfacher Beziehung als sachgerecht angesehen, den in Vorquartalen erbrachten Leistungsumfang als Beurteilungskriterium für die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung ergänzend mit heranzuziehen (vgl BSGE 11, 102, 114 f für die Schätzung des unwirtschaftlichen Mehraufwandes; BSGE 17, 79, 86 = SozR Nr. 5 zu § 368n Reichsversicherungsordnung (RVO) für die Verfeinerung des Vergleichsmaßstabes; BSGE 46, 136, 140 = SozR 2200 § 368n Nr. 14 und BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 14, S 85 für die Festlegung des offensichtlichen Mißverhältnisses; BSGE 50, 84, 87 = SozR 2200 § 368e Nr. 4 und BSG SozR 2200 § 368n Nr. 31 S 105 für die Quantifizierung einer Praxisbesonderheit; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 19, S 55 für die Ausübung des Kürzungsermessens).
  • LSG Hessen, 26.10.1988 - L 7 Ka 1376/87
    Diese Vermutung kann nur dann entkräftet werden und ist dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn die Fallwertüberschreitung auf Besonderheiten der Praxis zurückzuführen ist und diese nicht selbst auf der unwirtschaftlichen Behandlungsweise beruhen, die Praxisbesonderheit also mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Einklang steht (BSGE 46, 136, 137 sowie Entscheidungen vom 23. Mai 1984 - 6 RKa 17/82 und vom 22. Mai 1984 - 6 RKA 21/82).

    Liegen danach den Mehraufwand rechtfertigende Umstände nicht vor, so ist es den Prüfungsinstanzen gestattet, im Rahmen einer ungefähren Richtigkeit den Grad der Unwirtschaftlichkeit zu schätzen, wobei ihnen auch hier ein Beurteilungsspielraum zusteht (BSGE 46, 136, 138 und Entscheidung des BSG vom 9. Juni 1982 - 6 RKa 1/81).

    Ist hierbei eine genaue Berechnung nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, kann er dies im Wege der Schätzung ermitteln (BSGE 46, 136, 138).

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

    Sie erfolgt entweder aufgrund einer Einzelfallprüfung oder nach der statistischen Methode (BSGE 19, 123, 128; 46, 136, 137; 55, 110, 112) [BSG 18.05.1983 - 6 RKa 18/80].
  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 18/80

    Kürzung von Kassenarzthornoraren - Begründung eines Prüfungsbescheids - Nennung

    Ist eine genaue Berechnung nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, kann der Mehraufwand im Wege der S c h ä t z u n g ermittelt werden (BSGE 11, 102, 11" ff; 46, 136, 138; BSG Urteil vom 9. Juni 1982 6 RKa 1/81 -).
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Grenzwert - Vertragsarzt -

  • BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 22/87

    Entscheidungsgrundlage - Prüfinstanz - Aussageverweigerung eines Kassenarztes -

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91

    Kassenarzt - Behandlung - Wirtschaftlichkeit - Primärkassenart

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 45/99 R

    Festsetzung eines Arzneimittelregresses - Prüfungsausschuß - Wirtschaftlichkeit

  • LSG Hessen, 26.09.2007 - L 4 KA 23/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84

    Ausgleich eines Mehraufwands einses Arztes - Sprechstundenbedarf - Minderaufwand

  • BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 24/86

    Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honorarkürzung -

  • LSG Niedersachsen, 19.09.2001 - L 3 KA 51/01

    Kürzung des Arzthonorars bei offensichtlichem Missverhältnis des Mehraufwandes

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 8/94

    Krankenversicherung - Kassenärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Offensichtliches Mißverhältnis im Einzelfall -

  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 17/82
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 13/93
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 3973/09
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 5/92

    Bescheid; Zustellung

  • BSG, 31.01.1980 - 6 BKa 1/79
  • LSG Hessen, 26.10.1988 - L-7/Ka-1376/87
  • BSG, 02.09.1987 - 6 RKa 11/87
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht